Welche Aufgaben und Funktionen hat der PfarrGemeindeRat?

Dem Pfarrgemeinderat kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. Er berät und unterstützt den Pfarrer und die Pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste, in der Ökumene, bei Erstkommunion- und Firmvorbereitung oder in der Familien- oder Seniorenpastoral. In allen gesellschaftspolitischen Fragen kann der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich entscheiden und handeln, z. B. bei der Gestaltung von Angeboten der Erwachsenenbildung, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung.

Warum gibt es einen PfarrGemeindeRat?

Der PfarrGemeindeRat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) herausgestellt hatte. Damit wird die enge Zusammengehörigkeit aller Getauften, aber auch ihre gemeinsame Verantwortung in Kirche und Gesellschaft betont.

Mitglieder des PfarrGemeindeRates

Dem aktuellen PfarrGemeindeRat (2022-2026) gehören an:

  • Martin Zeder (Vorsitzender)
  • Stephanie Vetter (Vorsitzende)
  • Yvonne Bauer
  • Regina Gawol
  • Eva Leja
  • Heinrich Malkusch
  • Arkadiusz Paluszek
  • Margit Schwarzmann-Steger
  • Birgit Thoma
  • Annett Wilhelm
  • Peter Fischer (Pfarrer)