Vorab eine kurze Checkliste:

Ein Pate muss

  • katholisch sein;
  • gefirmt sein;
  • Glied der Kirche sein – darf also nicht ausgetreten sein.

Zum Nachweis dieser drei Punkte muss jeder Pate einen neuausgestellten Taufschein vorlegen. Den gibt es dort, wo jemand getauft ist. Der Taufschein darf nicht älter als sechs Monate sein! Bei Schwierigkeiten so bald als möglich mit dem Pfarramt Kontakt aufnehmen!


Grundsätzliches zum Patenamt

Wenn jemand in einem bestimmten Bereich Neuland betritt, dann ist es gut, wenn ihm jemand zur Seite steht. So hat man Erwachsenen, die um die Taufe baten, schon seit den ersten christlichen Jahrhunderten einen Paten gegeben mit folgenden Funktionen:

  • Der Pate soll ein konkretes positives Beispiel sein.
    Er soll dem Taufbewerber ermöglichen, den Glauben und das Leben als Gläubiger an einem konkreten Beispiel zu sehen und für sich selbst fruchtbar zu machen.
  • Der Pate ist eine Art Mentor.
    Der Pate soll mit Rat und Tat zur Seite stehen und auf die Fragen bezüglich Glaube, Gottes- und Nächstenliebe sowie die spezifisch christliche Hoffnung Antworten geben.
  • Der Pate ist gleichzeitig so etwas wie ein Bürge gegenüber der Gemeinde.
    Er bezeugt, dass dieser Mensch ein gutes Glied der Gemeinschaft ist bzw. werden kann: Ja, es ist gut, diesen Menschen in unsere Gemeinschaft aufzunehmen, er wird uns keinen Schaden zufügen. Das war in Zeiten der Christenverfolgung etwas sehr Wichtiges.

Auch heute bekommt – normalerweise – jeder Täufling einen Paten, und zur Firmung ist wieder ein Pate zu wählen. Es wird empfohlen, dass Tauf- und Firmpate dieselbe Person sind.

Patenamt bei Taufe und Firmung

Vom beschriebenen Ursprung des Paten-Amtes her ist klar, dass das Paten-Amt eigentlich kein Amt in der Familie, sondern ein Amt in der und für die Kirche ist:
Der Pate wird jemandem zur Seite gestellt, damit er diesem hilft, besser und tiefer in die Gemeinschaft der Glaubenden hineinzuwachsen:

  • Bei der Taufe eines Kindes verspricht der Pate, bei der christlichen Erziehung seines Patenkindes mitzuhelfen.
    Das ist das eigentliche Taufgeschenk, das der Pate macht. Alles andere – vor allem Materielles – ist da reine Nebensache. Es gilt daher, jemanden zu wählen, der selbst einigermaßen gefestigt ist im Glauben und wirklich auch in dieser Hinsicht ein Vorbild und Beispiel sein kann.
  • Auch dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden soll der (Firm-)Pate ein konkretes positives Beispiel und Ansprechpartner sein.
    Mit der Firmung wird die Eingliederung in die Kirche abgeschlossen, aber als Christ in der Welt zu leben ist eine bleibende Herausforderung, weil man immer wieder auf neue Situationen stößt. Hier kann der Pate eine besondere Stellung einnehmen – gerade wenn und weil Jugendliche und Heranwachsende nicht alles mit ihren Eltern besprechen wollen. Daher gilt es, den Firmpaten bewusst unter dieser Hinsicht zu wählen, wenn man einen anderen als den Taufpaten wählen will.

Bedingungen zur Übernahme des Patenamtes

Für Tauf- und Firmpaten gilt es, folgendes zu beachten: Weil das Paten-Amt ein Amt in und für die Kirche ist (und nicht nur in der Familie), muss der Pate ein paar Bedingungen erfüllen, die sich aus der beschriebenen Aufgabe ergeben:

  • Der Pate muss selbst der römisch-katholischen Kirche angehören.
    Denn in dieser Kirche heimisch zu werden soll er ja helfen. Das Patenamt ist ein bekenntnisgebundenes Amt! Ein evangelischer Christ kann Taufzeuge sein, aber normalerweise nur, wenn zusätzlich ein katholischer Taufpate benannt wird. Ein solches Zeugenamt gibt es nur bei der Taufe, nicht aber bei der Firmung!
    Eine nicht getaufte Person kann weder Tauf- oder Firmpate noch Taufzeuge sein, da sie nicht am Sendungsauftrag der Kirche Teil hat und auch kein Zeugnis christlichen Lebens geben kann.
    Glieder orthodoxer Kirchen können das Patenamt in der katholischen Kirche übernehmen, und zwar zusammen mit einem katholischen Paten, ggf. aber auch ohne (letzteres nur, wenn eines der Elternteile selbst einer orthodoxen Kirche angehört, und nur auf Antrag des Pfarrers beim Erzbischof). Genaueres klärt das Taufgespräch bzw. ein Gespräch am Rande der Firmvorbereitung.
  • Der Pate muss gefirmt sein.
    Denn erst die Firmung befähigt zur Übernahme von Ämtern in der Kirche, weil erst mit der Firmung die Eingliederung in die Kirche wirklich abgeschlossen ist.
  • Der Pate darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein oder aus sonst einem andern Grund exkommuniziert sein.
    Zur religiösen Erziehung gehört auch, dem Täufling einen Zugang zur konkreten Gemeinschaft der Kirche zu vermitteln. Dies kann ein ausgetretener Katholik schlicht nicht leisten!
  • Er muss selbst im Glaubensleben der Kirche zuhause sein.
    Schließlich soll er dem Täufling oder Firmling ja gerade darin ein Vorbild sein. Dazu gehören besonders die aktive Beteiligung am Leben der kirchlichen Gemeinde, das persönliche Gebet, das Führen eines glaubwürdigen christlichen Lebens und das christliche Lebenszeugnis in Beruf und Gesellschaft.

Nachweis der Eignung zum Patenamt

Um all dies formal zu belegen, muss derjenige, der das Patenamt übernehmen will, ein Taufzeugnis vorlegen, und zwar ein neu ausgestelltes. Ein Taufzeugnis erhält man bei der Pfarrei, in der man selbst getauft wurde.

Warum ein Taufzeugnis, und warum neu ausgestellt? Ein Taufzeugnis enthält nicht nur Angaben zur Taufe, sondern auch zum gegenwärtigen Status des Gläubigen, also etwa zur (kirchlichen) Hochzeit und ob und wann jemand gefirmt wurde oder aus der Kirche ausgetreten ist. Daher hat ein Taufzeugnis immer ein Verfallsdatum, das auf 6 Monate nach Ausstellung festgelegt ist.

Das Taufzeugnis bitte rechtzeitig beantragen – besonders, wenn der Pate außerhalb von Deutschland getauft ist!

Ist es trotz deutlichem Bemühen nicht möglich, ein Taufzeugnis beizubringen, kann an seine Stelle die eidesstattliche Erklärung des Paten treten, getauft, Glied der kath. Kirche, gefirmt und nicht ausgetreten zu sein. Näheres klärt das Taufgespräch bzw. ein Gespräch am Rande der Firmvorbereitung.

Das Patenamt ist bei Taufe und Firmung wünschenswert und vorgeschrieben, jedoch mit der Einschränkung, dass wenn im konkreten Fall trotz eifrigen Bemühens kein Pate gefunden werden kann, die Taufe bzw. die Firmung ohne Paten gespendet wird.

Weitere Hinweise

Immer wieder wird der Wunsch geäußert, Tauf- oder Firmpate nachträglich zu ändern – weil man sich nicht mehr versteht, die Familie auseinander gebrochen ist etc. Doch ein Pate lässt sich später nicht streichen oder ändern. Durch die Eintragung von Taufe und Firmung in die kirchlichen Bücher und das Ausstellen von Tauf- bzw. Firm-Urkunde entsteht ein Dokument, dessen Inhalt nicht mehr geändert werden kann, was auch den Paten einschließt.

Es wird immer wieder gefragt, wie viele Paten man denn wählen kann. Vorgesehen ist stets ein Pate oder eine Patin. Es können auch zwei sein, dann aber ist empfohlen, dass es ein Mann und eine Frau sind.