Bitte beachten Sie folgende Check-Liste, die aus den Erfahrungen der letzten Jahre gewachsen ist und wärmstens ans Herz gelegt wird!

  • Eine Hochzeit soll stets in einer Kirche stattfinden, nicht in den Kapellen von Burgen, Schlössern und dergleichen – dafür wäre eine Ausnahmegenehmigung nötig!
  • Eine Hochzeit soll dort gefeiert werden, wo das Brautpaar wohnt.
  • Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Hochzeit – nicht jeder Termin ist machbar! Es ist keine gute Idee, zuerst Gasthaus & Co. zu bestellen und erst dann im Pfarramt nachzufragen!
  • Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für das Traugespräch! Ggf. tauchen Fragen/Probleme auf, die eine gewisse Zeit für die Klärung brauchen!
  • Eine kirchliche Hochzeit ist zugleich ein rechtlicher Akt!
    • Daher sind die Fragen des Priesters an die Brautleute und der Text des ehelichen Versprechens vorgegeben und nicht verhandelbar!
    • Sie brauchen zwei Trauzeugen.
    • Brautpaar und Trauzeugen müssen zur Trauung rechtsfähig sein, das schließt z. B. den Konsum von Alkohol vor der Trauung aus!
  • Eine kirchliche Hochzeit unterliegt den Gesetzmäßigkeiten eines Gottesdienstes! Das bedeutet insbesondere:
    • Der Ablauf ist im Wesentlichen vorgegeben.
    • Die Feiergemeinde soll beim Gottesdienst möglichst mitwirken, insbesondere: Lesung aus der Bibel lesen, Fürbitten sprechen, mitsingen!
    • Machen Sie sich Gedanken zum Blumenschmuck – hier gilt: weniger ist mehr – und zur musikalischer Gestaltung.
    • Nicht jedes Lied eignet sich für einen Trauungsgottesdienst – und wenn es auch „schön klingt“ oder „die Herzen berührt“.
    • Ein Fotograf darf gerne seine Bilder machen, doch darf er den Gottesdienst nicht stören!
    • Das Brautpaar zieht zu Beginn des Gottesdienstes gemeinsam mit dem Priester ein
      Auch wenn man das öfter im Fernsehen sieht: Dass die Braut vom Vater hereingebracht wird, ist weder bei der katholischen, noch bei der evangelischen Trauung vorgesehen! Es kommt aus einer Zeit, in der die Frau aus dem Eigentum des Vaters in das Eigentum des Mannes übergeben wurde! Das ist aber ganz und gar nicht das Verständnis einer kirchlichen Trauung: beide heiraten einander aus freien Stücken!
    • Vermeiden Sie alles, was nach Kitsch und Sentimentalität aussieht.
  • Ihr Partner ist nicht katholisch und Sie wollen katholisch heiraten? – In der Regel kein Problem!
    Nichtgetaufte Partner müssen der katholischen Erziehung der Kinder zustimmen!
  • Ihr Partner ist nicht katholisch und Sie wollen in dessen Konfession – also z. B. evangelisch – heiraten?
    • Damit diese Trauung auch katholischerseits gültig ist, brauchen Sie dazu eine besondere Erlaubnis, die es meist aber ohne Schwierigkeiten gibt. Das wird beim Traugespräch geklärt.
  • War einer der beiden Brautleute bereits vorab mit einem anderen Partner verheiratet? Prüfung der Gültigkeit der Vorehe erforderlich! Ggf. kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren nötig, das eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann.